Verkaufsverpackungen bleiben außen vor!

Stellungnahme des Bundesverbands deutscher Kinderausstattungs-Hersteller e. V. (BDKH)

Verkaufsverpackungen für großvolumige Kinderprodukte wie Kinderwagen sind weiterhin nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie den Endverbraucher nicht erreichen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungs-register (ZSVR) wird aktuell überarbeitet. Im Herbst 2021 soll die fortentwickelte Ausgabe 2021 mit den in einzelnen Produktgruppen neuen und geänderten Produkten veröffentlicht werden. Dabei gibt es unseren Informationen zufolge auch Überlegungen, die Verkaufsverpackungen für die Produktgruppe 23-000 „Buggys, Geschwisterwagen, Kinderwagen und Kinderwagenbabyschalen“ als systembeteiligungspflichtig zu werten.

Bislang hat die ZSVR die Verkaufsverpackungen von großvolumigen Kinderausstattungs-produkten als nicht systembeteiligungspflichtig eingestuft und dies damit begründet, dass sie vor allem im Fachhandel verkauft werden und damit typischerweise zerlegt dem Handel angeliefert, entpackt und für die Präsentation im Verkaufsraum montiert werden. Somit mussten Versandverpackungen bislang nicht an einem Dualen System beteiligt werden.

Der BDKH vertritt als Industrieverband in Deutschland die Hersteller von Kinderwagen, Buggys und Babyschalen, sogenannte „Hartware“.

Die ZSVR hat diese Artikel in ein Konsultationsverfahren für den Katalog 2021 aufgenommen, um die Systembeteiligungspflicht zu erweitern. Einige unserer Mitglieder haben sich bereits innerhalb der angegebenen Zeitspanne zurückgemeldet. Wir teilen als BDKH deren Ansicht und bitten um die Berücksichtigung unserer Einwände:

Auch wenn der Online-Handel pandemiebedingt in Deutschland sprunghaft angestiegen ist, haben wir als Industrieverband festgestellt, dass gerade Kinderwagen oder Autokindersitze weiterhin von werdenden und jungen Eltern vorwiegend im Fachhandel ausgesucht, getestet und gekauft werden. Während des ersten sogenannten „Lockdown“ im Jahr 2020 war auch der Baby- und Kinderausstattungsfachhandel geschlossen, was zu empfindlichen Umsatzeinbrüchen bei Kinderwagen, Buggys und Autokindersitzen in dieser Zeit führte. Charakteristisch waren nach Öffnung der Geschäfte dann auch die erhöhten Bedarfskäufe im Bereich Kinderausstattung. Schwangerschaften und Geburten lassen sich nicht verschieben und Familien legen großen Wert darauf, hochwertige Kinderausstattungsprodukte vor Ort nach Gesichtspunkten der individuellen Nutzung, Ästhetik und Sicherheit zu prüfen und sich vom geschulten Fachpersonal beraten zu lassen. Viele Fragen, beispielsweise ob der Kinderwagen in den Kofferraum oder das Kind in den Autokindersitz passt, lassen sich nur vor Ort im stationären Handel klären.

Der BDKH und seine Mitglieder betrachten gemäß der bisherigen Einschätzung die Verkaufsverpackungen von Kinderartikeln wie Kinderwagen, Buggy, Babyschale als nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie überwiegend nicht beim Endverbraucher landen.

Der Verband spricht hier für seine Mitglieder:

Allison mit den Marken Joie, Nuna, Graco
Alvi
Axkid
BeSafe
Britax Römer
Artsana mit den Marken Chicco, Recaro, Boppy
Dorel Juvenile mit den Marken Maxi-Cosi, Quinny, Tiny Love, Safety 1st, Baby Art
Ergobaby zusätzlich mit der Marke tula
Lansinoh Laboratories Inc.
LÄSSIG
Moon
PEG bzw. Peg Perego
Rotho Babydesign
Solwi mit der Marke Weekee
tfk/Trends for Kids
Träumeland

Wir freuen uns über die Berücksichtigung unserer Einwände und eine Rückmeldung von Ihnen.

Für Fragen oder auch einen Dialog zu dieser Thematik stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Neumann
Geschäftsführer

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