BDKH-Workshop März 2023

Arbeitszeiterfassung, Arbeitsstandards und AI Language Tools

  • Mitglieder

Die Vortrags- und Seminarthemen beim Frühlings-Workshop des BDKH spannten einen breiten Themenbogen: vom Arbeitsrecht über Anforderungen des Lieferkettengesetzes bis hin zur Sprachanwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Zum virtuellen Event hatten sich Teilnehmende der Mitgliedsunternehmen des Industrieverbands aus Deutschland, Österreich und sogar aus China zugeschaltet.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Mit dieser Entscheidung hatte das BAG im Herbst 2022 für Furore gesorgt. Denn es hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen. Allerdings sind bislang noch nicht alle Fragen geklärt. Was zählt zur Arbeitszeit? Wer muss die Arbeitszeit erfassen und wie ist diese zu erfassen? Sind flexible Arbeitszeitmodelle noch möglich? Die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Oppenhoff & Partner, Alexandra Groth, stellte im Workshop die wichtigsten Konsequenzen aus dem sogenannten Stechuhrbeschluss des BAG dar und zeigte Möglichkeiten für einen praxisgerechten Umgang mit der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf. Sie erläuterte die Unterschiede bei der Betrachtung von Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen und im vergütungsrechtlichen Sinn und welche Folgen sich für Wegezeiten, Dienstreisen und Außendienst-Arbeit ergeben.

Welche Neuregelungen beim Arbeitszeitrecht auf uns zukommen könnten, erläuterte Fachanwältin Alexandra Groth im BDKH-Workshop.
Federica Suess ist Sozialauditorin und Geschäftsführerin der CSR-Beratung Etika aus Hamburg

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bringt hohe Anforderungen mit sich. Seit Januar gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 mit 1.000 Mitarbeitenden. Unternehmen müssen angemessene Arbeitsstandards bei sich und bei den Lieferanten durchsetzen. Federica Suess, Sozialauditorin und Geschäftsführerin der CSR-Beratung Etika, schilderte beim BDKH-Workshop einen Bereich dieser neuen Anforderungen.

Die Teilnehmer berichteten, wie die Themen Menschenrechte & Arbeitsstandards in ihren Unternehmen umgesetzt werden, welchen Schwierigkeiten ihnen dabei begegnen und welche Fragen die Kunden dazu stellen. Federica Suess erläuterte schließlich den Unterschied zwischen einem Verhaltenskodex für Lieferanten und einer Grundsatzerklärung. Was der Verhaltenskodex beinhalten sollte und wie eine Grundsatzerklärung jeweils aussehen könnte, wurde im Seminar diskutiert und praktisch geübt.

Mit großem Interesse wurde das Vortragsthema von Ulrica Griffiths erwartet. Die Inhaberin der Kommunikationsagentur Griffiths Consulting und Fördermitglied des BDKH bot beim März-Workshop einen Überblick zum aktuellen Stand von AI Language Generation Tools mit Schwerpunkt auf ChatGPT. Die Software nutzt künstliche Intelligenz, um eine der menschlichen Sprache ähnelnde Antwort zu erzeugen. Ulrica Griffiths zeigte auf, wie die automatisierte Texterstellung klug für Unternehmen eingesetzt werden kann und wo die Grenzen von ChatGPT & Co. verlaufen. In der Unternehmenskommunikation öffnet sich hier ein breites Einsatzfeld in Bereich der Content-Erstellung – von Social Media Posts und Blogs über Pressemitteilungen und Newsletter bis hin zu Produktbeschreibungen anhand von Datenblättern oder unter Berücksichtigung von Bewertungen. Aber auch als Ideengeber ist ChatGPT im Einsatz, während es gleichzeitig viel Zeit bei der Texterstellung spart. Aber Vorsicht! Mit der Wahrheit nimmt es der Textroboter nicht immer so genau, weshalb Mitarbeitende im Umgang mit Sprachtools geschult werden müssen.

Ulrica Griffiths analysierte die Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT

Zurück