BDKH-Workshop in Frankfurt

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Gleich drei Vorträge durch Anwälte der Kanzlei Oppenhoff & Partner informierten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Kinderausstattungs-Hersteller beim Workshop in Februar 2019 über aktuelle Themen der Branche. Bei den wie bereits gewohnt herausragenden Präsentationen ging es um die EU-Geoblocking-Verordnung, um Produkt- und Markenpiraterie sowie das neue Verpackungsgesetz.

Dr. Daniel Dohrn refererierte zur EU-Geoblocking-Verordnung und was sie für Unternehmen, Händler, aber auch Verbraucher bedeutet. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.

Sein Kollege Anwalt Georg Lecheler beleuchtete das Thema Produkt- und Markenpiraterie und was Hersteller tun können, um sie zu erkennen, vorzubeugen und zu bekämpfen. Nachahmer-Ware werde mit dem Ziel hergestellt, einer beliebten und bekannten Original-Ware ähnlich zu sein, um damit Geld zu machen. Dabei würden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Gefälscht werde in allen Bereichen – von Bekleidung und Schuhen bis hin zu Spielzeug. Der Handel mit der gefälschten Ware habe 2016 etwa 5 Prozent aller EU-Importe betroffen. Spitzenreiter der Herkunftsländer im Jahr 2017 seien China und Hongkong, außerdem die USA gewesen. Georg Lecheler erklärte die Unterschiede zwischen den Begriffen Fälschung, Überschuss, Schwarzbau, Kopie und Plagiat. Der Anwalt gab Tipps und zeigte Beispiele, wie sich Hersteller etwa mit Identifikationsmerkmalen schützen und wie die Schutzrechtsstrategie angepasst werden kann.

Was Hersteller und Händler über das seit Jahresbeginn geltende neue Verpackungsgesetz wissen müssen, erklärte Rechtsanwalt Holger Hofmann. Das Gesetz habe die Verpackungsverordnung von 1991 abgelöst und ziele darauf ab, die negativen ökologischen Auswirkungen von Verpackungen zu senken und Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Neu sei beim Verpackungsgesetz die Registrierungspflicht, die Datenmeldepflicht sowie die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Das Gesetz gelte für Hersteller und Händler, die ihre Produkte in Verpackungen in Deutschland gewerbsmäßig erstmalig an den privaten Endverbraucher (mittelbar) verkaufen und die Verpackungen dort typischerweise als Abfall anfallen. Dabei sei es einerlei, ob die Verpackung aus Pappe, Kunststoff, Papier, Glas, Aluminium oder ähnlichem bestehe. Von der Regelung für die sogenannten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht betroffen seien u. a. Mehrwegverpackungen oder Verpackungen, die außerhalb des gesetzlichen Geltungsbereichs gebracht werden (z. B. nach China).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister mit Sitz in Osnabrück führe ein öffentliches Register, das auch für Verbraucher einsehbar ist, so Holger Hofmann. Dort müssten Hersteller jährlich bis zum 15. Mai sämtliche in den Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen des Kalendervorjahres melden. Hersteller mit geringen Mengen Verpackungsgut seien jedoch von der Vollständigkeitserklärung befreit.

Das nächste BDKH-Treffen findet am 27. Mai 2019 in Hamburg in den Räumen der Kanzlei Oppenhoff & Partner statt. Interessenten für den Bundesverband sind herzlich willkommen. Nähere Informationen senden wir Ihnen nach Anmeldung unter

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